Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf den Richtlinien der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich. Sie dienen als Grundlage für eine faire und transparente Zusammenarbeit.
1. Geltung
1.1. Werbeagentur FETZ, im Folgenden als Agentur bezeichnet, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Vertragsschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.
4. Fremdleistungen
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat.
5.2. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats (exkl. USt).
7.3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
7.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p. a. als vereinbart.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände zu tragen.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu.
9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form immer weiter zu nutzen.
9.3. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen der Agentur bleiben im Eigentum der Agentur und können jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
10.2. Änderungen von Leistungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11. Kennzeichnung
11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen.
11.2. Die Agentur ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
12.3. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
12.4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.5. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
13. Haftung
13.1. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
14. Anzuwendendes Recht
14.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort ist Kremsmünster.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Stand: Februar 2025